Was Sie lernen
- Wer evaluieren muss und was dabei zu berücksichtigen ist, psychische Belastungen eingeschlossen
- Wie Sie Gefahren ermitteln, beurteilen und Maßnahmen mit Zuständigen und Fristen festlegen
- Was ins Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gehört, und wann die Kurzform reicht
- Wer Ihnen hilft: Begehungen, AUVAsicher, das Unternehmermodell, die Sicherheitsvertrauensperson
- Unterweisung, Erste Hilfe, Bildschirmarbeit und Unfälle nachweisbar erledigen
- Wann die Evaluierung zu überprüfen ist, und was beim Besuch des Arbeitsinspektorats zählt
Wie läuft der Arbeitnehmerschutz bei Ihnen?
Wie viel Arbeit machen Evaluierung, Unterweisungen und Nachweise wirklich? Wer kümmert sich darum, womit halten Sie alles fest, und was ist am mühsamsten? Acht kurze Fragen, etwa zehn Minuten. Wir verkaufen nichts. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Ergebnisse, zusammengefasst und anonymisiert.
Kursinhalt
Abschnitt 1: Die Pflicht im Überblick
Abschnitt 2: Die Evaluierung durchführen
Abschnitt 3: Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
Abschnitt 4: Wer hilft: die Präventivdienste
Abschnitt 5: Unterweisen, Erste Hilfe, Bildschirm, Unfälle
Abschnitt 6: Aktuell halten
Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse.
- Gedacht für Inhaber:innen und Büros kleiner Betriebe mit Beschäftigten, für Sicherheitsvertrauenspersonen und für alle, die den Arbeitnehmerschutz im Betrieb organisieren.
Beschreibung
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit ermitteln und beurteilen, Maßnahmen festlegen und beides schriftlich festhalten: die Arbeitsplatzevaluierung nach § 4 ASchG. Seit 2013 gehören psychische Belastungen ausdrücklich dazu. Kontrolliert wird das vom Arbeitsinspektorat.
Dieser Kurs erklärt die Pflichten in kurzen Lektionen, mit dem Paragraphen zu jeder Aussage und den Hinweisen der Arbeitsinspektion. Jede Lektion hat vorgelesene Folien, eine Checkliste zum Abhaken und eine Quizfrage. Er beginnt mit der Frage, wer evaluieren muss, und endet mit den Fristen eines Jahres auf einen Blick.
Für wen dieser Kurs ist
- Inhaber:innen und Geschäftsführung kleiner Betriebe, vom Handwerk über das Büro bis zur Ordination
- Büro und Verwaltung, die Unterlagen und Fristen führen
- Sicherheitsvertrauenspersonen und Ersthelfer:innen
- Alle, die eine Evaluierung übernommen haben und nicht wissen, ob sie noch stimmt
Über diesen Kurs
Geschrieben in Wien, als kostenloses Lernangebot. Der Kurs folgt dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen im RIS und den Seiten der Arbeitsinspektion, die in jeder Lektion verlinkt sind, ist aber noch nicht fachlich geprüft. Hinweise auf Fehler sind sehr willkommen: info@globalapps.top.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.