Kurs zur Evaluierung Alle Kurse

Lektion 3.1 · 7 Min.

Was im Dokument stehen muss

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die Pflicht

Arbeitgeber müssen die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und die durchzuführenden Maßnahmen schriftlich festhalten, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise: in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten § 5 ASchG. Was sie enthalten müssen, regelt die DOK-VO. Das Dokument ist übersichtlich zu gestalten, und die Dokumente einer Arbeitsstätte sind möglichst einheitlich zu gestalten § 1 Abs. 1 DOK-VO.

Was jedenfalls drinstehen muss

§ 2 Abs. 1 DOK-VOPflichtangabe
Z 1wer die Ermittlung und Beurteilung durchgeführt hat; bei mehreren Personen ihr Aufgabenbereich; für Messungen, Berechnungen und Analysen beigezogene fachkundige Personen
Z 2der Tag oder Zeitraum der erstmaligen Ermittlung und Beurteilung
Z 3der Bereich, auf den sich das Dokument bezieht (etwa Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Organisationseinheit, Arbeitsstätte), und die Zahl der dort Beschäftigten zum Zeitpunkt der Evaluierung
Z 4die festgestellten Gefahren
Z 5die durchzuführenden Maßnahmen auf technischem und organisatorischem Gebiet
Z 6bei Maßnahmen, die nicht umgehend umgesetzt werden können: wer zuständig ist und bis wann

Was dazukommt, wo es zutrifft

Soweit es für den Bereich zutrifft, muss das Dokument auch enthalten § 2 Abs. 2 DOK-VO:

Und, ebenfalls soweit es zutrifft § 2 Abs. 3 DOK-VO:

Diese Unterlagen dürfen gesondert geführt werden; dann muss das Dokument auf sie verweisen § 2 Abs. 4 DOK-VO. Für gefährliche Arbeitsstoffe mit Grenzwerten sind die geltenden MAK- oder TRK-Werte anzuführen § 2 Abs. 5 DOK-VO, und wo Normen, Unfallverhütungsvorschriften oder Technische Richtlinien den Maßnahmen zugrunde liegen, sind sie zu nennen § 2 Abs. 6 DOK-VO.

Wer zuständig ist

Aus dem Dokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig sind, oder welche innerbetriebliche Stelle über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben Auskunft gibt § 4 DOK-VO.

Checkliste

Quiz

Welche Angabe muss im Dokument jedenfalls stehen?

  1. Die Privatadressen der Beschäftigten
  2. Ein Gutachten eines Ziviltechnikers
  3. Der Umsatz des Betriebs
  4. Der Tag oder Zeitraum der erstmaligen Ermittlung und Beurteilung
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Der Tag oder Zeitraum der erstmaligen Ermittlung und Beurteilung. § 2 Abs. 1 Z 2 DOK-VO verlangt Angaben über den Tag oder den Zeitraum der erstmaligen Ermittlung und Beurteilung der Gefahren.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.