Lektion 2.3 · 8 Min.
Psychische Belastungen
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Psychische Belastungen gehören dazu. Gefahren sind auch psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Zu bewerten sind Aufgaben, Abläufe, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation.
- Zeitdruck an erster Stelle. Die häufigsten Faktoren in Österreich laut Statistik Austria 2022: starker Zeitdruck oder Überlastung, schwieriges Klientel, belastende Interaktion im Unternehmen.
- Arbeitsbedingungen, nicht Menschen. Im Fokus stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse, je Tätigkeitsgruppe betrachtet. Es geht nicht um die Psyche einzelner Personen.
- Vier Phasen. Planung, Ermittlung und Beurteilung, Dokumentation, dann Maßnahmen mit Wirksamkeitskontrolle. In kleinen Betrieben ist die Planung deutlich weniger aufwendig.
- Nach belastenden Vorfällen prüfen. Nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung ist die Evaluierung zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.
Im Detail
Was das Gesetz verlangt
Gefahren im Sinne des ASchG sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen § 2 Abs. 7 ASchG. Bei der Evaluierung sind ausdrücklich die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen § 4 Abs. 1 Z 6 ASchG. Nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung ist die Evaluierung zu überprüfen § 4 Abs. 5 Z 2a ASchG, und mit der Ermittlung können insbesondere Arbeitspsychologen beauftragt werden § 4 Abs. 6 ASchG.
Typische Belastungsfaktoren
Die drei häufigsten psychischen Belastungsfaktoren in Österreich laut Statistik Austria (2022), wie die Arbeitsinspektion sie zitiert (Arbeitsinspektion):
- starker Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung: 38,3 %;
- Umgang mit schwierigem Klientel: Männer 29,9 %, Frauen 39,6 %;
- emotional belastende Interaktionsarbeit innerhalb des Unternehmens, also Kommunikation und Zusammenarbeit: 12,6 %.
Weitere typische Faktoren auf ihrer Liste sind etwa fehlende Entscheidungsfreiheit, Informationsmangel oder -überflutung, Emotionsarbeit wie Freundlichkeitsdruck, knappe Personalbemessung, häufige Störungen und Unterbrechungen, isoliertes Arbeiten und ungünstig gestaltete Arbeitszeiten. Die Liste dient der Übersicht: Faktoren treten nie allein auf und können sich gegenseitig verstärken.
Bewertet werden Arbeitsbedingungen
Im Fokus stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse, die auf die Beschäftigten einwirken, betrachtet als Belastungsprofil der Arbeitsplätze je Tätigkeitsgruppe (Arbeitsinspektion). Werden psychisch gefährliche Arbeitsverhältnisse erkannt, sind sie an der Quelle zu bekämpfen § 7 Z 3 ASchG.
Vier Phasen
Die Arbeitsinspektion gliedert den Prozess in vier Phasen (Arbeitsinspektion):
- Planung und Organisation;
- Ermittlung und Beurteilung;
- Dokumentation;
- Maßnahmen: Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle, dazu Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung.
Ohne eigene Erfahrung schätzt sie für die Planung etwa 30 % des Gesamtaufwands. In Klein- und Mittelbetrieben sei die Planung ebenso wichtig, aber deutlich weniger zeitintensiv.
Checkliste
- Psychische Belastungen sind in unserer Evaluierung enthalten.
- Wir haben Tätigkeitsgruppen gebildet und ihre Belastungen betrachtet.
- Zeitdruck, Unterbrechungen und Kundenkontakt sind bewertet.
- Die Maßnahmen setzen an den Arbeitsbedingungen an, nicht an einzelnen Personen.
- Nach belastenden Vorfällen überprüfen wir die Evaluierung.
Quiz
Was wird bei der Evaluierung psychischer Belastungen bewertet?
- Die Zufriedenheit mit dem Gehalt
- Objektivierbare Arbeitsbedingungen, je Tätigkeitsgruppe
- Die psychische Verfassung einzelner Beschäftigter
- Nur Fälle, in denen jemand krank war
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Objektivierbare Arbeitsbedingungen, je Tätigkeitsgruppe. Laut Arbeitsinspektion stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse im Fokus, betrachtet je Tätigkeitsgruppe, nicht die Verfassung einzelner Personen.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Arbeitsinspektion: Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung (gelesen am 4. Oktober 2026)
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 2, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 4, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 7, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.