Kurs zur Evaluierung Alle Kurse

Lektion 2.3 · 8 Min.

Psychische Belastungen

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was das Gesetz verlangt

Gefahren im Sinne des ASchG sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen § 2 Abs. 7 ASchG. Bei der Evaluierung sind ausdrücklich die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen § 4 Abs. 1 Z 6 ASchG. Nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung ist die Evaluierung zu überprüfen § 4 Abs. 5 Z 2a ASchG, und mit der Ermittlung können insbesondere Arbeitspsychologen beauftragt werden § 4 Abs. 6 ASchG.

Typische Belastungsfaktoren

Die drei häufigsten psychischen Belastungsfaktoren in Österreich laut Statistik Austria (2022), wie die Arbeitsinspektion sie zitiert (Arbeitsinspektion):

Weitere typische Faktoren auf ihrer Liste sind etwa fehlende Entscheidungsfreiheit, Informationsmangel oder -überflutung, Emotionsarbeit wie Freundlichkeitsdruck, knappe Personalbemessung, häufige Störungen und Unterbrechungen, isoliertes Arbeiten und ungünstig gestaltete Arbeitszeiten. Die Liste dient der Übersicht: Faktoren treten nie allein auf und können sich gegenseitig verstärken.

Bewertet werden Arbeitsbedingungen

Im Fokus stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse, die auf die Beschäftigten einwirken, betrachtet als Belastungsprofil der Arbeitsplätze je Tätigkeitsgruppe (Arbeitsinspektion). Werden psychisch gefährliche Arbeitsverhältnisse erkannt, sind sie an der Quelle zu bekämpfen § 7 Z 3 ASchG.

Vier Phasen

Die Arbeitsinspektion gliedert den Prozess in vier Phasen (Arbeitsinspektion):

  1. Planung und Organisation;
  2. Ermittlung und Beurteilung;
  3. Dokumentation;
  4. Maßnahmen: Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle, dazu Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung.

Ohne eigene Erfahrung schätzt sie für die Planung etwa 30 % des Gesamtaufwands. In Klein- und Mittelbetrieben sei die Planung ebenso wichtig, aber deutlich weniger zeitintensiv.

Checkliste

Quiz

Was wird bei der Evaluierung psychischer Belastungen bewertet?

  1. Die Zufriedenheit mit dem Gehalt
  2. Objektivierbare Arbeitsbedingungen, je Tätigkeitsgruppe
  3. Die psychische Verfassung einzelner Beschäftigter
  4. Nur Fälle, in denen jemand krank war
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Objektivierbare Arbeitsbedingungen, je Tätigkeitsgruppe. Laut Arbeitsinspektion stehen objektivierbare Arbeitsverhältnisse im Fokus, betrachtet je Tätigkeitsgruppe, nicht die Verfassung einzelner Personen.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.