Lektion 5.4 · 4 Min.
Arbeitsunfälle aufzeichnen
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Welche Unfälle aufzuzeichnen sind. Alle tödlichen Arbeitsunfälle und alle, die eine Verletzung mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben.
- Mindestens fünf Jahre. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
- Berichte an das Arbeitsinspektorat. Auf Verlangen des Arbeitsinspektorats sind Berichte über bestimmte Arbeitsunfälle zu erstellen und zu übermitteln.
- Evaluierung überprüfen. Nach Unfällen ist die Evaluierung zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen, und wo es nützt, wird neu unterwiesen.
- Auch das ist strafbewehrt. Die Verletzung der Pflichten zu Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle ist eine Verwaltungsübertretung.
Im Detail
Was aufzuzeichnen ist
Arbeitgeber haben Aufzeichnungen zu führen über alle tödlichen Arbeitsunfälle und über alle Arbeitsunfälle, die eine Verletzung mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben § 16 Abs. 1 ASchG. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren § 16 Abs. 2 ASchG. Auf Verlangen des Arbeitsinspektorats sind Berichte über bestimmte Arbeitsunfälle zu erstellen und zu übermitteln § 16 Abs. 3 ASchG.
Was danach folgt
- Nach Unfällen ist die Evaluierung zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen § 4 Abs. 5 Z 1 ASchG.
- Nach Unfällen und nach Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, ist zu unterweisen, sofern das zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint § 14 Abs. 2 Z 6 ASchG.
Die Verletzung der Pflicht zur Erstellung, Aufbewahrung und Übermittlung von Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle ist eine Verwaltungsübertretung § 130 Abs. 1 Z 13 ASchG. Die Unfallmeldung an die Unfallversicherung ist eine eigene Pflicht nach dem Sozialversicherungsrecht, die dieser Kurs nicht behandelt.
Checkliste
- Wir zeichnen jeden Unfall mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall auf.
- Die Aufzeichnungen liegen mindestens fünf Jahre auf.
- Nach einem Unfall überprüfen wir die Evaluierung.
- Nach Unfällen und Beinaheunfällen unterweisen wir, wo es nützt.
Quiz
Welche Arbeitsunfälle sind nach § 16 ASchG aufzuzeichnen?
- Nur Unfälle auf dem Arbeitsweg
- Nur tödliche
- Tödliche und solche mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall
- Jede kleine Verletzung
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Tödliche und solche mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall. § 16 Abs. 1 ASchG: alle tödlichen Arbeitsunfälle und alle mit einer Verletzung, die einen Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 16, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 4, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 14, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 130, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.