Lektion 4.2 · 7 Min.
AUVAsicher, eigene Fachleute oder das Unternehmermodell
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Drei Wege bis 50 Beschäftigte. Die sicherheitstechnische Betreuung kann durch bestellte Sicherheitsfachkräfte, durch ein Präventionszentrum der Unfallversicherung oder durch den Arbeitgeber selbst erfolgen.
- Kostenfrei für kleine Betriebe. Die AUVA bietet Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitenden mit AUVAsicher eine kostenfreie Betreuung. Der Arbeitgeber darf insgesamt nicht mehr als 250 Beschäftigte haben.
- Unterlagen bereitstellen. Präventionszentren können die Betreuung ablehnen, wenn der Arbeitgeber die nötigen Informationen und Unterlagen nicht bereitstellt, und melden das dem Arbeitsinspektorat.
- Das Unternehmermodell. Bis 25 Beschäftigte kann der Arbeitgeber die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft selbst übernehmen, mit mindestens 72 Unterrichtseinheiten Ausbildung und Weiterbildung alle drei Jahre.
- Mit den Beschäftigten beraten. Vor der Entscheidung für ein Präventionszentrum oder das Unternehmermodell sind Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsrat oder alle Beschäftigten zu informieren.
Im Detail
Die Wege
Die sicherheitstechnische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten kann erfolgen § 78 Abs. 1 ASchG:
- durch Bestellung von Sicherheitsfachkräften;
- durch Inanspruchnahme eines Präventionszentrums des zuständigen Unfallversicherungsträgers, sofern der Arbeitgeber insgesamt nicht mehr als 250 Beschäftigte hat und kein fachkundiges Personal für eigene Sicherheitsfachkräfte;
- durch den Arbeitgeber selbst, nach dem Unternehmermodell.
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch bestellte Arbeitsmediziner oder, unter denselben Bedingungen, durch ein Präventionszentrum § 78 Abs. 2 ASchG. Das Unternehmermodell gibt es nur für die sicherheitstechnische Seite.
AUVAsicher
Die Präventionszentren richten die AUVA und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ein § 78a Abs. 1 ASchG. Die AUVA nennt ihr Angebot AUVAsicher: eine kostenfreie und kontinuierliche Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden, mit Expertinnen und Experten, die in den Betrieb kommen (AUVA).
- Die Präventionszentren haben einem Verlangen des Arbeitgebers nach Begehung und Betreuung so bald als möglich nachzukommen, bei Gefahr im Verzug unverzüglich § 78a Abs. 2 ASchG.
- Sie können die Betreuung ablehnen, wenn der Arbeitgeber die nötigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, und verständigen dann binnen zwei Wochen das Arbeitsinspektorat.
- Wer ein Präventionszentrum in Anspruch nimmt, muss es auch anfordern und beiziehen; die Verletzung dieser Pflicht ist strafbar § 130 Abs. 1 Z 27a ASchG.
Das Unternehmermodell
Arbeitgeber können die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte selbst wahrnehmen, wenn sie § 78b Abs. 1 ASchG:
- insgesamt nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und die Fachkenntnisse einer Sicherheitsfachkraft nachweisen, oder
- insgesamt nicht mehr als 25 Beschäftigte haben und ausreichende Kenntnisse für ihre Arbeitsstätte nachweisen.
Diese Kenntnisse müssen insbesondere Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes, Ergonomie, Sicherheit von Arbeitssystemen, gefährliche Arbeitsstoffe und die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren umfassen und von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung bescheinigt sein § 78b Abs. 2 ASchG. Voraussetzung ist eine Ausbildung von mindestens 72 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten und Weiterbildungen von jeweils mindestens 14 Einheiten in Abständen von längstens drei Jahren § 78b Abs. 3 ASchG. Wer zweimal rechtskräftig bestraft wurde, weil er die Aufgaben im Unternehmermodell nicht ordnungsgemäß wahrnimmt, kann es nicht mehr nutzen § 78 Abs. 3 ASchG.
Vorher beraten
Wer ein Präventionszentrum in Anspruch nehmen oder die sicherheitstechnische Betreuung selbst durchführen will, muss die Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat davon informieren und mit ihnen beraten, oder, wenn es beide nicht gibt, alle Beschäftigten § 78 Abs. 4 ASchG.
Checkliste
- Wir wissen, wer bei uns die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung macht.
- Wenn wir AUVAsicher nutzen: Wir haben die Betreuung angefordert und die Unterlagen bereitgestellt.
- Wenn wir das Unternehmermodell nutzen: Ausbildung und Weiterbildung sind nachgewiesen und aktuell.
- Die Beschäftigten waren über die gewählte Form der Betreuung informiert.
Quiz
Bis zu wie vielen Beschäftigten kann der Arbeitgeber nach einer Ausbildung von mindestens 72 Unterrichtseinheiten die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft selbst übernehmen?
- 250
- 25
- 10
- 50
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: 25. § 78b Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 ASchG: bei insgesamt nicht mehr als 25 Beschäftigten, mit mindestens 72 Unterrichtseinheiten und Weiterbildungen in Abständen von längstens drei Jahren.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 78, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 78a, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 78b, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 130, RIS, Fassung vom 4. Oktober 2026
- AUVA: AUVAsicher, Präventionsbetreuung für Kleinbetriebe (gelesen am 4. Oktober 2026)
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.