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Lektion 4.2 · 7 Min.

AUVAsicher, eigene Fachleute oder das Unternehmermodell

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die Wege

Die sicherheitstechnische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten kann erfolgen § 78 Abs. 1 ASchG:

  1. durch Bestellung von Sicherheitsfachkräften;
  2. durch Inanspruchnahme eines Präventionszentrums des zuständigen Unfallversicherungsträgers, sofern der Arbeitgeber insgesamt nicht mehr als 250 Beschäftigte hat und kein fachkundiges Personal für eigene Sicherheitsfachkräfte;
  3. durch den Arbeitgeber selbst, nach dem Unternehmermodell.

Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch bestellte Arbeitsmediziner oder, unter denselben Bedingungen, durch ein Präventionszentrum § 78 Abs. 2 ASchG. Das Unternehmermodell gibt es nur für die sicherheitstechnische Seite.

AUVAsicher

Die Präventionszentren richten die AUVA und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ein § 78a Abs. 1 ASchG. Die AUVA nennt ihr Angebot AUVAsicher: eine kostenfreie und kontinuierliche Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden, mit Expertinnen und Experten, die in den Betrieb kommen (AUVA).

Das Unternehmermodell

Arbeitgeber können die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte selbst wahrnehmen, wenn sie § 78b Abs. 1 ASchG:

Diese Kenntnisse müssen insbesondere Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes, Ergonomie, Sicherheit von Arbeitssystemen, gefährliche Arbeitsstoffe und die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren umfassen und von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung bescheinigt sein § 78b Abs. 2 ASchG. Voraussetzung ist eine Ausbildung von mindestens 72 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten und Weiterbildungen von jeweils mindestens 14 Einheiten in Abständen von längstens drei Jahren § 78b Abs. 3 ASchG. Wer zweimal rechtskräftig bestraft wurde, weil er die Aufgaben im Unternehmermodell nicht ordnungsgemäß wahrnimmt, kann es nicht mehr nutzen § 78 Abs. 3 ASchG.

Vorher beraten

Wer ein Präventionszentrum in Anspruch nehmen oder die sicherheitstechnische Betreuung selbst durchführen will, muss die Sicherheitsvertrauenspersonen und den Betriebsrat davon informieren und mit ihnen beraten, oder, wenn es beide nicht gibt, alle Beschäftigten § 78 Abs. 4 ASchG.

Checkliste

Quiz

Bis zu wie vielen Beschäftigten kann der Arbeitgeber nach einer Ausbildung von mindestens 72 Unterrichtseinheiten die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft selbst übernehmen?

  1. 250
  2. 25
  3. 10
  4. 50
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: 25. § 78b Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 ASchG: bei insgesamt nicht mehr als 25 Beschäftigten, mit mindestens 72 Unterrichtseinheiten und Weiterbildungen in Abständen von längstens drei Jahren.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.