Kurs zur Evaluierung Alle Kurse

Lektion 6.2 · 6 Min.

Wenn das Arbeitsinspektorat kommt

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Wie es abläuft

Stellt die Arbeitsinspektion eine Übertretung fest, berät sie nach Möglichkeit, mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Umsetzung, und fordert den Arbeitgeber formlos schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtmäßigen Zustand herzustellen § 9 Abs. 1 ArbIG. Erst wenn die Frist verstreicht, erstattet das Arbeitsinspektorat Anzeige § 9 Abs. 2 ArbIG; bei schwerwiegenden Übertretungen auch ohne vorherige Aufforderung § 9 Abs. 3 ArbIG. Es kann auch begründet verlangen, dass die Evaluierung überprüft wird § 4 Abs. 5 Z 6 ASchG.

Was nachweisbar sein muss

Aus den Pflichten dieses Kurses ergibt sich, was ein kleiner Betrieb belegen können muss:

WasGrundlage
das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument, mit Gefahren, Maßnahmen, Zuständigen und Fristen§ 5 ASchG, § 2 DOK-VO
Nachweise der Unterweisungen§ 14 Abs. 1 ASchG
Nachweise der Ausbildung und Auffrischung der Ersthelfer§ 40 AStV
die schriftliche Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat, ab mehr als 10 Beschäftigten§ 10 Abs. 8 ASchG
die Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle der letzten fünf Jahre§ 16 ASchG
die Evaluierung nach dem Mutterschutzgesetz, wo Frauen beschäftigt werden§ 2a MSchG

Dokument und Wirklichkeit

Aus der Erfahrung ihrer Kontrollen hält die Arbeitsinspektion fest, dass das Dokumentierte immer wieder wenig mit der betrieblichen Wirklichkeit zu tun hat (Arbeitsinspektion). Die beste Vorbereitung ist deshalb keine Mappe für die Kontrolle, sondern eine Evaluierung, die am Arbeitsplatz entstanden ist und gepflegt wird.

Kommt eine schriftliche Aufforderung, lässt sie sich wie eine Maßnahme aus der Evaluierung behandeln: mit einer zuständigen Person und einem Termin innerhalb der Frist, so wie das Dokument es für offene Maßnahmen verlangt § 2 Abs. 1 Z 6 DOK-VO.

Checkliste

Quiz

Was muss das Arbeitsinspektorat tun, bevor es eine nicht schwerwiegende Übertretung anzeigt?

  1. Den Betrieb zweimal besuchen
  2. Die AUVA verständigen
  3. Beraten und schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtmäßigen Zustand herzustellen
  4. Nichts, es zeigt sofort an
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: Beraten und schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtmäßigen Zustand herzustellen. § 9 Abs. 1 und 2 ArbIG: Beratung und schriftliche Aufforderung mit Frist; die Anzeige folgt erst, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.