Kurs zur Evaluierung Alle Kurse

Lektion 1.4 · 6 Min.

Was passiert, wenn die Evaluierung fehlt

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was die Arbeitsinspektion tut

Stellt die Arbeitsinspektion die Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift fest, ist der Arbeitgeber nach Möglichkeit zu beraten, und das Arbeitsinspektorat fordert ihn formlos schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtmäßigen Zustand herzustellen § 9 Abs. 1 ArbIG. Die Aufforderung geht zur Kenntnis an den Betriebsrat oder, wo es keinen gibt, an die Sicherheitsvertrauenspersonen, soweit ihr Bereich berührt ist.

Die Strafen

Eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe von 166 bis 8.324 Euro, im Wiederholungsfall von 333 bis 16.659 Euro, begeht ein Arbeitgeber unter anderem, wenn er § 130 Abs. 1 ASchG:

§ 130 Abs. 1Übertretung
Z 5die Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren verletzt
Z 6die durchzuführenden Schutzmaßnahmen nicht festlegt oder nicht für deren Einhaltung sorgt
Z 7die Verpflichtungen betreffend die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente verletzt
Z 11die Informations-, Beteiligungs- oder Anhörungspflichten oder die Unterweisungspflicht verletzt
Z 13die Pflichten zu Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle verletzt

Nicht nur für die Kontrolle

Als „Kardinalfehler“ nennt die Arbeitsinspektion, Evaluierungs-Vorlagen „auszufüllen“, das oft umfangreiche Ergebnis zu schubladieren und allenfalls bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen (Arbeitsinspektion). Sinnvoll sei der Aufwand, wenn die Evaluierung als Werkzeug genutzt wird, das die Maßnahmen für ein hohes Schutzniveau im Betrieb hervorbringt und für dessen stete Verbesserung sorgt.

Checkliste

Quiz

Was geschieht in der Regel, wenn das Arbeitsinspektorat eine fehlende Evaluierung feststellt?

  1. Nichts, solange kein Unfall passiert ist
  2. Der Betrieb wird geschlossen
  3. Sofort eine Strafe von mindestens 8.324 Euro
  4. Beratung und eine schriftliche Aufforderung mit angemessener Frist; erst danach eine Anzeige
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Beratung und eine schriftliche Aufforderung mit angemessener Frist; erst danach eine Anzeige. Nach § 9 Abs. 1 und 2 ArbIG berät die Arbeitsinspektion, fordert schriftlich zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands auf und zeigt erst an, wenn die Frist verstreicht; bei schwerwiegenden Übertretungen auch sofort (Abs. 3).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.