Kurs zur Evaluierung Alle Kurse

Lektion 2.5 · 5 Min.

Werdende und stillende Mütter

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was das Mutterschutzgesetz zusätzlich verlangt

Über die Pflichten nach dem ASchG hinaus hat der Dienstgeber für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen zu ermitteln und zu beurteilen § 2a Abs. 1 MSchG. Die Pflicht hängt also an den Arbeitsplätzen, an denen Frauen beschäftigt werden, nicht erst an einer gemeldeten Schwangerschaft.

Was zu berücksichtigen ist

Insbesondere Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung und Belastung durch § 2a Abs. 2 MSchG:

Überprüfen, beiziehen, festhalten

Welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind und welche Beschäftigungsverbote gelten, regelt das Mutterschutzgesetz in eigenen Bestimmungen, die dieser Kurs nicht behandelt.

Checkliste

Quiz

Wann besteht die Evaluierungspflicht nach § 2a MSchG?

  1. Für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden
  2. Nur in Betrieben mit Betriebsrat
  3. Erst, wenn eine Schwangerschaft gemeldet wird
  4. Nur in Spitälern
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden. § 2a Abs. 1 MSchG verlangt die Ermittlung und Beurteilung für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, über die Pflichten des ASchG hinaus.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.