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Lektion 5.2 · 6 Min.

Erste Hilfe: wie viele Ersthelfer, wie oft auffrischen

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Was das ASchG verlangt

Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, damit bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann § 26 Abs. 1 ASchG. Ausreichende und geeignete Mittel und Einrichtungen samt Anleitungen müssen vorhanden sein; ihre Aufbewahrungsstellen müssen gut erreichbar, gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein § 26 Abs. 2 ASchG. In ausreichender Zahl sind Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig und ausreichend ausgebildet sind, und während der Betriebszeit müssen entsprechend der Zahl der Anwesenden genug von ihnen da sein § 26 Abs. 3 ASchG. Sanitätsräume braucht es bei regelmäßig mehr als 250 Beschäftigten oder wenn besondere Verhältnisse es erfordern § 26 Abs. 4 ASchG.

Wie viele Ersthelfer

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wie viele Personen mindestens nachweislich für die Erste Hilfe ausgebildet sein müssen § 40 Abs. 1 AStV:

Regelmäßig gleichzeitig beschäftigtAllgemein (Z 1)Büros und vergleichbare Arbeitsstätten (Z 2)
bis 1911
20 bis 2921
30 bis 3932
40 bis 4942
darüberje 10 weitere: 1 mehrje 20 weitere: 1 mehr

Ausbildung und Auffrischung

Checkliste

Quiz

Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro mit 25 regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten mindestens?

  1. Drei
  2. Keinen
  3. Zwei
  4. Einen
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Einen. § 40 Abs. 1 Z 2 AStV: In Büros und vergleichbaren Arbeitsstätten genügt bei bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten eine Person.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (gelesen am 4. Oktober 2026). Nicht berücksichtigt sind Regeln für Bereiche außerhalb des ASchG, etwa die Land- und Forstwirtschaft oder den öffentlichen Dienst, und besondere Regeln für einzelne Arbeitsstoffe oder Branchen. Kein Angebot der Arbeitsinspektion, der AUVA oder der Wirtschaftskammer.